Das Wesentliche in Kürze
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat 2015 im Zusammenhang mit der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich insgesamt 968 Millionen Franken Subventionen in Form von Pauschalbeiträgen an die Kantone bezahlt. Die Abteilung Subventionen ist zuständig für die korrekte Berechnung der Subventionen und die Finanzaufsicht darüber. Per April 2013 hat das SEM die Berechnung mit einem neuen Finanzierungssystem angepasst und per April 2015 das Aufsichtskonzept aktualisiert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beide Neuerungen geprüft.