Umsetzung der Empfehlungen – Bearbeitung und Kontrolle von Rechnungen für individuelle Leistungen der AHV und IV

Zentrale Ausgleichsstelle, Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat eine Nachprüfung der Empfehlungen aus ihrem Bericht über die Behandlung und Kontrolle der Rechnungen für individuelle Leistungen in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) vorgenommen. Es geht unter anderem um medizinische Massnahmen, berufliche Ausbildungen, Hilfsmittel oder Transportkosten. Die Rechnungen umfassen ein Volumen von rund 2,4 Milliarden Franken pro Jahr. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BVS) legt die allgemeinen Grundsätze fest und nimmt die Aufsicht wahr. Die IV-Stellen und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) teilen sich die Vollzugsaufgaben, d. h. die Verarbeitung und die Kontrolle der Rechnungen.