Das Wesentliche in Kürze
Das jährliche Beschaffungsvolumen der Bundesverwaltung beträgt rund 6,1 Milliarden Franken (Stand 2019). Einen Teil dieser Beschaffungen vergibt der Bund freihändig. Mangels Wettbewerb lässt sich die Angemessenheit der angebotenen Preise nicht ohne Weiteres beurteilen und es besteht das Risiko, dass der Bund einen zu hohen Preis bezahlt. Vereinbart das beschaffende Bundesamt mit dem Lieferanten ein Einsichtsrecht, so kann die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in Form einer Preisprüfung die Angemessenheit des Preises untersuchen. Ansonsten ist eine Preisprüfung nicht möglich.