Subventionen im Bereich der Gewaltprävention

Bundesamt für Polizei, Fachstelle für Rassismusbekämpfung, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Artikel 386 des Schweizerischen Strafgesetzbuches bildetet die Grundlage für Finanzhilfen des Bundes, die Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Straftaten und Vorbeugung von Kriminalität unterstützen. Zum Prüfungszeitpunkt nutzen die vier oben aufgeführten Verwaltungseinheiten diese gesetzliche Grundlage, um in sieben Bereichen Subventionen zu vergeben. Für jeden Bereich legt der Bundesrat in einer eigenen Verordnung fest, welche Ziele, Inhalte und Arten von Präventionsmassnahmen unterstützt werden. Die vier Verwaltungseinheiten bewilligten im Jahr 2024 zusammen 168 Gesuche und sprachen insgesamt rund 13,2 Millionen Franken Subventionen zu.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle prüfte die Vergabe der Subventionen und kommt zu einem positiven Gesamturteil. Es besteht jedoch bei den einzelnen Verwaltungseinheiten sowie in der Zusammenarbeit der vier Verwaltungseinheiten Anpassungsbedarf.