Staatsrechung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2012

Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) haben wir die vom Bundesrat mit Botschaft vom 27. März 2013 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung, abgeschlossen per 31. Dezember 2012, umfassend die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung, die Erfolgsrechnung, den Eigenkapitalnachweis, die Bilanz sowie den Anhang im Sinne der gesetzlichen Vorschriften geprüft.