Das Wesentliche in Kürze
Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle haben wir die vom Bundesrat mit Botschaft vom 28. März 2007 unterbreitete Staatsrechnung, umfassend die Finanzrechnung, die Erfolgsrechnung und die Bilanz, abgeschlossen per 31. Dezember 2006, sowie die Sonderrechnungen gemäss Anhang E im Sinne der gesetzlichen Vorschriften geprüft.