Schlüsselprojekt E-ID

Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Das Wesentliche in Kürze

Die EFK hat zum zweiten Mal das Programm Elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) geprüft. In dieser Prüfung beurteilte die EFK die Projekte «E-ID Ausstellung» und «Vertrauensinfrastruktur» und die technische Ausgestaltung der IT-Sicherheit der Schweizer E-ID. Für die Umsetzung dieser Projekte sind das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Polizei fedpol sowie das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zuständig. Als Vertrauensinfrastruktur wird die technische Plattform bezeichnet, die für die Prozesse beim Einsatz einer Schweizer E-ID vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Vertrauensinfrastruktur ist offen gestaltet, so dass auch andere elektronische Nachweise darin abgebildet werden können.

Für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausstellung der E-ID sowie die Pilotprojekte wurden Aufwände in Höhe von rund 182 Mio. Franken bewilligt. Nach Projektabschluss wird mit jährlichen Betriebsaufwänden von rund 25 Mio. gerechnet. Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) ist zum Prüfungszeitpunkt Gegenstand der eidgenössischen Abstimmung vom 28. September 2025. Die Testversion der E-ID «Public Beta» und die Mobiltelefonanwendung (App) «swiyu» laufen seit Ende März 2025. Mit swiyu kann man elektronische Nachweise wie z. B. die E-ID speichern und im Rahmen einer Transaktion digital vorweisen.

Bis zum frühestmöglich geplanten Start der E-ID im 3. Quartal 2026 hat das Programm noch einige wesentliche Aufgaben vor sich. Die EFK ist angesichts der Zahl der noch offenen Themen im Programm besorgt. Sie sieht das Risiko, dass die zum Ende geplante Stabilisierungsphase als Zeitreserve für ungeplante Entwicklungs- bzw. Korrekturarbeiten zweckentfremdet werden könnte. Da bei der E-ID Fehlerfreiheit und Reife des Produktes aus Risikoüberlegungen höher zu gewichten sind als eine termingerechte Einführung, empfiehlt die EFK, an der Stabilisierungsphase am Ende in voller Länge festzuhalten. Dies auch, wenn sich die Einführung der E-ID dadurch verschieben würde.