Das Wesentliche in Kürze
Das Risikomanagement ist ein Führungsinstrument der Bundesverwaltung. Es soll Transparenz über die aktuelle Risikosituation des Bundes schaffen, damit die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Risiken rechtzeitig getroffen werden können. Das Risikomanagement unterstützt die Erfüllung der verfassungs- und gesetzmässigen Aufgaben der Bundesverwaltung sowie die Erreichung der Ziele des Bundes.
Die Verwaltungseinheiten und die Departemente sind mit der Umsetzung des Risikomanagements beauftragt. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen zu definieren und die Berichterstattung an die Generalsekretärenkonferenz und an den Bundesrat zu koordinieren.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Effektivität des Risikomanagements im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geprüft. Neben dem Generalsekretariat (GS-UVEK) wurden das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geprüft.
Die erforderlichen Prozesse wurden bei den geprüften Einheiten eingeführt. Dennoch sind einige Verbesserungen notwendig, um die Wirksamkeit des Risikomanagements sicherzustellen, insbesondere bei der Verknüpfung mit der Strategie und bei der Auswahl der Massnahmen zur Risikominderung.