Das Wesentliche in Kürze
Der Bundesrat hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) um die Überprüfung der Ressourcensituation beim Bundesamt für Polizei (fedpol) ersucht. Die Prüfung soll Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss liefern, ob das fedpol mit seinem Personalbestand den gesetzlichen Auftrag bei den Ermittlungstätigkeiten erfüllen kann. Das sicherheitspolitische Umfeld hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft und die Ermittlungsfälle werden zunehmend komplexer.
Die EFK erachtet den Personalbestand für Ermittlungen bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) als nicht ausreichend. Als Konsequenz werden wesentliche Verfahren verzögert oder erst gar nicht eröffnet. Dies beeinträchtigt die innere Sicherheit der Schweiz. Die EFK empfiehlt dem fedpol zusammen mit der Bundesanwaltschaft (BA) den konkreten zusätzlichen Bedarf an Ermittlerinnen und Ermittlern abzuschätzen. Die EFK befürwortet einen etappierten Ausbau der Ermittlungsabteilungen bei der BKP unter der Voraussetzung, dass der Aufbau im Einklang mit den Schwerpunkten der künftigen Sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates erfolgt. Zudem sollte der Aufbau soweit als möglich mit den im Bericht aufgezeigten Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten realisiert werden.