Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0), eine angemeldete Prüfung beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) durchgeführt. Beurteilt wurde die Effizienz der Oberaufsicht über die kantonalen Landwirtschaftsamter (KLWA) hinsichtlich Vollzugs der Direktzahlungen (DZ). Gegenstand der Prüfungshandlungen waren im Einzelnen die Prüfungsfelder Organisation, Aufsichtskonzept, Prozesse, Empfehlungscontrolling, Kürzungen und Rückforderungen, Kommunikation, die zentralen Kontrolldaten sowie die Anpassungen im Hinblick auf die Agrarpolitik 2014-17.