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Prüfung der Bewirtschaftung der Kunstsammlungen des Bundes

Bundesamt für Kultur

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Kultur (BAK) insbesondere die Bewirtschaftung und das Inventarwesen der Kunstsammlungen des Bundes geprüft. Im letzten EFK-Bericht aus dem Jahr 2011 gab dieser Bereich Anlass zu verschiedenen Empfehlungen.