Prozesseffizienz bei der Regressabwicklung

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

In der Schweiz gibt es ein einheitliches Verfahren für den Rückgriff der Sozialversicherungen auf den Schadensverursacher bei Invalidität oder Tod. Der Regress der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) wird unter Mitwirkung der Ausgleichskassen und der IV-Stellen durch acht regionalen Regressdienste, die Suva und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gegenüber haftpflichtigen Dritten geltend gemacht.