Projekt Elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID)

Bundesamt für Justiz

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte zum ersten Mal beim Bundesamt für Justiz (BJ) das Vorhaben zur Einführung eines staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweises (Programm E-ID). Im März 2023 hat die Bundeskanzlei das Vorhaben als DTI-Schlüsselprojekt eingestuft. Das Vorhaben wurde unmittelbar nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beim BJ gestartet. Es ist departementsübergreifend und erfordert eine enge Zusammenarbeit und Koordination zahlreicher Stellen.