Programmvereinbarungen in den Bereichen Natur und Landschaftsschutz sowie Revitalisierung

Bundesamt für Umwelt

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0), eine angemeldete Prüfung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführt. Beurteilt wurde die Wirksamkeit der Aufsicht und Steuerung durch das BAFU bei ausgewählten Programmvereinbarungen (PV) mit den Kantonen.