Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die Aufgabenbereiche aufeinander abzustimmen und sorgt für die einheitliche Anwendung der geltenden Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten. Die EKAS verfügt jährlich über beinahe 110 Millionen Franken, um ihre eigenen Aktivitäten und jene der verschiedenen Durchführungsorgane zu finanzieren. Diese Summe wird bei allen Versicherern über einen Zuschlag auf den Prämien der Unfallversicherungen erhoben. In ihrer Prüfung erwähnt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine tiefgehende Verflechtung zwischen der EKAS und der Suva, welche die praktische und scheinbare Unabhängigkeit der Kommission gefährdet.