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Obligatorische Krankenversicherung: Prämiengenehmigung und Aufsicht über die Krankenversicherer

Bundesamt für Gesundheit

Das Wesentliche in Kürze

Auf Antrag der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission via die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Aufsicht über die Durchführung der Krankenversicherung untersucht. Im Zentrum der Evaluation steht das Prämiengenehmigungsverfahren in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als ein Teil der Aufsicht über die Krankenversicherungen.