Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, wie die Bundesverwaltung mit Nebenbeschäftigungen ihrer Mitarbeitenden umgeht. Unter Nebenbeschäftigungen versteht man Tätigkeiten, die Angestellte zusätzlich zu ihrer Arbeit beim Bund ausüben, etwa Verwaltungsratsmandate, Lehrtätigkeiten oder Einsätze in Vereinen. Im Informationssystem für das Personaldatenmanagement (IPDM) sind etwa 2000 bewilligte Nebenbeschäftigungen eingetragen. Eine Gesamtübersicht, welche auch die lediglich meldepflichtigen Nebenbeschäftigungen umfasst, besteht hingegen nicht.
Die Prüfung zeigt, dass die Verwaltung das Thema ernst nimmt und wirksame Regelungen eingeführt hat. Dennoch bestehen Unterschiede zwischen den Verwaltungseinheiten, Lücken in den Meldungen und Abläufen – mit dem Risiko von potenziellen Interessenskonflikten – sowie Mängel bei der Transparenz und der Gleichbehandlung.