Meldeverfahren und Überwachungsmassnahmen im Bereich der Erwerbsersatzordnung

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Pro Jahr werden mit der Erwerbsersatzordnung (EO) Entschädigungen in Höhe von 1,5 Milliarden Franken an Personen ausbezahlt, die eine Dienstpflicht leisten oder sich im Mutterschaftsurlaub befinden. Im Zusammenhang mit dem Beantragen von Erwerbsausfallentschädigungen wurden in der Vergangenheit mehrere Fälle von Missbrauch und Betrug aufgedeckt. In der Folge wurden sowohl die Rechtsgrundlagen angepasst als auch die Kontrollverfahren verbessert. Die EFK hat bei den Stellen, die EO-Meldekarten erstellen, eine Überprüfung des Verfahrens durchgeführt. Überprüft wurden auch die vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgeschriebenen Überwachungsmassnahmen.