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Medizinische Massnahmen der Invalidenversicherung und Kostenkontrolle der Hilfsmittel

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Umsetzung der Empfehlungen aus zwei Berichten über die Invalidenversicherung (IV) aus den Jahren 2012 und 2013 geprüft. Medizinische Massnahmen sind Leistungen für die Behandlung von Geburtsgebrechen und für Eingliederungsmassnahmen für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Die Ausgaben für medizinische Massnahmen beliefen sich 2016 auf 828 Millionen Franken, was einer Zunahme von 1 % gegenüber dem Vorjahr und von 6,3 % gegenüber 2014 entspricht. Diese Entwicklung folgt dem Anstieg der Gesundheitskosten.