Lücken in der Aufsicht über die direkte Bundessteuer und die Harmonisierung der direkten Steuern – Konsolidierung bisheriger Berichte

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die direkte Bundessteuer (dBSt) wird durch die Kantone für den Bund erhoben und ist der Aufsicht des Bundes unterstellt. Ihr Ertrag beläuft sich auf rund 20 Milliarden Franken pro Jahr. Es gibt zudem ein Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), das für die dritte Unternehmenssteuerreform (USR III), speziell im Hinblick auf den Wegfall der besonderen Steuerstatus, von Bedeutung ist.