Das Wesentliche in Kürze
Mit der Einführung von Microsoft 365 (M365) in der Bundesverwaltung wird eine Labelingpflicht für Office-Dokumente eingeführt. Das Labeling in Microsoft 365 ermöglicht es, Dokumente mit definierten Vertraulichkeitsbezeichnungen zu versehen. Die Pflicht gilt unabhängig vom Speicherort der Dokumente. Dies führt zu einem Mehraufwand für die Mitarbeitenden, da alle bearbeiteten Dokumente systematisch klassifiziert werden müssen. Das Labeling soll vor allem festlegen, ob ein Dokument in der Public Cloud gespeichert werden darf, um so die Vorgaben zum Informationsschutz sicherzustellen. Gleichzeitig trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung der Dokumentenklassifizierung zu stärken. Da bisher nur wenige Dokumente tatsächlich in der Public Cloud gespeichert werden, ist der unmittelbare Mehrwert für die Nutzer derzeit jedoch gering.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte eine Kurzbeurteilung zur Benutzerfreundlichkeit von Microsoft 365 durch, insbesondere zum Aufwand für Dokumenten-Labeling und Datensicherheit.