Kontrollen von Dual-Use-Gütern

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Das Kontrollumfeld ist komplex und international. Die Schweiz ist Mitglied von vier internationalen Exportkontrollregimen. Diese Regime legen einvernehmlich fest, welche Kategorien und Güter als «Dual Use» gelten. Der Begriff «Dual Use» bedeutet, dass die betreffenden Güter sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Für den Export bedarf es einer Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). In den vergangenen fünf Jahren hat das SECO im Durchschnitt 1744 Bewilligungen mit einem Finanzvolumen von knapp 3 Milliarden Franken erteilt.