Kontrolle der Mehrwertsteuer – Evaluation der Strategie, der Umsetzung und der Ergebnisse der Kontrollen bei den Steuerpflichtigen

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Mehrwertsteuer (MWST) wurde in der Schweiz im Jahr 1995 eingeführt und löste die Warenumsatzsteuer ab. Im Jahre 2004 betrugen die Einnahmen von den ungefähr 300’000 MWST-Steuerpflichtigen 17.7 Mrd. Franken, was rund einem Drittel der gesamten Bundeseinnahmen entspricht. – Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist für die Kontrolle der MWST-Pflichtigen zuständig (Anmeldung, Abrechnung, Ablieferung). Zweck der Kontrollen bei den Steuerpflichtigen ist es, die Steuerabrechnungen – gestützt auf die Finanz- und Betriebsbuchhaltung sowie die Belege – auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und nötigenfalls zu korrigieren.