Invalidenversicherung: Subventionen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung von Invaliden

Das Wesentliche in Kürze

Die Werkstätten bieten den Invaliden die Möglichkeit, eine nützliche Tätigkeit auszuüben, die ihnen ein Einkommen verschafft. Der Bund strebt mit der Subventionierung dieser Werkstätten nach einer besseren gesellschaftlichen Integration der Invaliden, aber – ganz im Sinne des Grundsatzes «Eingliederung statt Rente» – auch nach deren beruflicher Eingliederung. Die Unterstützung des Bundes erfolgt in Form von Investitionsbeiträgen (Errichtung, Ausbau und Erneuerung von Werkstätten) sowie von Betriebsbeiträgen für die zusätzlichen Betriebskosten, die den Werkstätten infolge der Beschäftigung Invalider erwachsen. 1999 beliefen sich die Betriebsbeiträge, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 298 Werkstätten ausrichtete, auf insgesamt 317 Millionen Franken.