Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Bundesamt für Justiz

Das Wesentliche in Kürze

Kriminalität macht an den Landesgrenzen nicht halt. Zur Erhebung von Beweisen im Ausland stellen die Strafverfolgungsbehörden deshalb internationale Rechtshilfeersuchen. Für den Ruf der Schweiz steht bei dieser Rechtshilfe viel auf dem Spiel, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung ihres Finanzplatzes. Die Hilfe der Schweiz wird in Wirtschaftsangelegenheiten häufig in Anspruch genommen, weshalb unser Land mehr Rechtshilfe leistet als anfordert. In den vergangenen Jahren erhielt die Schweiz durchschnittlich mehr als 2300 Ersuchen pro Jahr. Wie viele Rechtshilfebegehren sie ans Ausland gestellt hat, lässt sich hingegen nicht genau bestimmen, da die von den Kantonen direkt übermittelten Ersuchen nicht in den Statistiken erfasst sind.