IKT-Schlüsselprojekt Schengen/Dublin Weiterentwicklung

Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Das Wesentliche in Kürze

Mit den Abkommen von Schengen regeln die europäischen Staaten seit 1985 ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei, Grenze und Visa. Die Dubliner Regelungen legen ergänzend die Zuständigkeitskriterien für Asylgesuche fest. Sie sollen den Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raumes mit seinen rund 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Binnengrenzen ermöglichen.