Gewährung von Beiträgen an private Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Sozialversicherung zum Schutz vor den Folgen von Invalidität. Zusätzlich zu den Versicherungsleistungen entrichtet die IV Beiträge an die Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie stützt sich dabei auf die Artikel 74 und 75 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die von den Beiträgen abgedeckten Leistungen umfassen unter anderem Beratungen, Kurse sowie die Erstellung von Fachinformationen. Rund 50 Organisationen teilen sich etwas mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr. Die meisten von ihnen delegieren die Leistungserbringung an mehrere Hundert Unterauftragnehmer. Für die Umsetzung der Beiträge ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.