Führung und Betrieb Informatik nach Integration des Lösungszentrums

Zentrale Ausgleichsstelle

Das Wesentliche in Kürze

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist für das reibungslose Funktionieren aller Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV, IV und EO) von grundlegender Bedeutung. Sie weist zwei Besonderheiten auf: Erstens ist sie kein unabhängiges Bundesamt, sondern eine Abteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV); hierarchisch ist sie deren Direktion unterstellt. Zweitens wurde sie im März 2012 vom Bundesrat ermächtigt – in Abweichung von der Bundesinformatikverordnung – einen Teil ihrer Informatikdienste zu reintegrieren. Dies war mit der Schaffung der neuen Abteilung Unternehmensgovernance und Informationstechnologie (GETI) verbunden, die 70 Angestellte umfasst.