Das Wesentliche in Kürze
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus sieben Mitgliedern, welche die Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft (BA) beaufsichtigen. Sie wurde 2011 gegründet, konstituiert sich selbst, ist unabhängig und direkt der Bundesversammlung zur Rechenschaft verpflichtet. Die AB-BA verfügt über ein ständiges Sekretariat. Dessen Hauptaufgabe ist die Unterstützung der nebenamtlich tätigen Mitglieder der AB-BA. Im Jahr 2024 betrug der Funktionsaufwand der AB-BA 1,38 Millionen Franken. Davon entfielen rund 60 Prozent auf Personalausgaben, einschliesslich der Entschädigungen für die Behördenmitglieder.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der AB-BA erstmals eine Prüfung durchgeführt. Diese konzentrierte sich auf das Sekretariat. Nicht geprüft wurde die Aufsichtstätigkeit der Behörde, da sich eine Vorlage für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die BA und die AB-BA zu Händen des Bundesrats in Erarbeitung befindet.
Die Prüfergebnisse fallen insgesamt positiv aus. Der Eigenaufwand des Sekretariats ist angemessen. Die Beschaffungen erfolgen mehrheitlich wirtschaftlich. Dennoch hat die EFK Verbesserungspotentiale identifiziert.