Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr – Aufsicht

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den freien Personenverkehr führte unser Land ab 2004 flankierende Massnahmen ein, um die einheimischen und die in die Schweiz entsandten Erwerbstätigen gegen eine missbräuchliche Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen (FlaM). 2013 führten die mit der Kontrolle der FlaM beauftragten Vollzugsorgane 40’000 Betriebskontrollen durch und erhielten dafür vom Bund Entschädigungen in Höhe von 11,4 Millionen Franken.