Das Wesentliche in Kürze
2019 wird das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs (NFA) 5221 Millionen Franken erreichen, was einer Zunahme von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (5091 Millionen). Ab 2020 könnte es beim Finanzausgleich aufgrund der Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Evaluationsbericht zur Wirksamkeit des NFA vorgeschlagen hat, zu erheblichen Änderungen kommen. Änderungen könnte es auch 2024 mit der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform (Steuervorlage 17) geben, welche unter anderem die Aufhebung der besonderen Steuerstatus für juristische Personen vorsieht. Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), auf Ersuchen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), die Auswirkungen einer systematischen Besteuerung der Kantonalbanken auf die NFA-Ausgleichszahlungen simuliert. Für das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) besteht jedoch keine Notwendigkeit, das heutige Besteuerungssystem zu ändern.