Das Wesentliche in Kürze
Im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine Neubeurteilung der Schlussfolgerungen aus ihrem Bericht von 2015 zur fachlichen und finanziellen Aufsicht über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vorgenommen. Die EFK stellt fest, dass wesentliche Teile ihrer Empfehlungen zur Reduktion struktureller Risiken bei der Steuerung der AHV in der bundesrätlichen Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule nicht aufgenommen worden sind. Da die damals identifizierten Risiken grösstenteils weiterhin bestehen, schlägt die EFK unter Berücksichtigung der inzwischen erfolgten Entwicklungen, Analysen sowie nach ihren Gesprächen mit verschiedenen involvierten Akteuren ein angepasstes Modell zur Umsetzung ihrer Empfehlungen vor. Dieses beinhaltet eine Zusammenlegung der Verwaltung der Ausgleichsfonds der 1. Säule (compenswiss) mit einer integral aus der Bundesverwaltung ausgelagerten Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Anstalt.