Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrumente des Bundes

Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat vorwiegend im zweiten Halbjahr 2003 und im ersten Quartal 2004 in Zusammenarbeit mit der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) eine Erhebung zum Thema „Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrumente des Bundes“ durchgeführt. Das Interesse der EFK bei dieser Erhebung lag bei den Eventualverbindlichkeiten, die einen geldwerten Vorteil (also eine Subvention) für die Begünstigten darstellen und bei der Erfassung solcher Verpflichtungen in der Bundesbilanz unter dem Bilanzstrich. Es betrifft dies vor allem Bürgschaften und Garantien.