Erstellung der Kostenstudie 16

Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Das Wesentliche in Kürze

Als Verursacher radioaktiver Abfälle sind die Eigentümer von Kernkraftwerken (KKW) gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) verpflichtet, die Stilllegung und Entsorgung ihrer KKW durchzuführen und zu finanzieren. Da der überwiegende Teil der dazu nötigen Massnahmen erst nach der Ausserbetriebnahme (ABN) eines KKW stattfindet, haben die Eigentümer jeweils einen Fonds für die Stilllegung und Entsorgung eingerichtet. Beide Fonds stehen unter Aufsicht des Bundes.