Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: Informationspolitik und Gesuchsprüfung

Das Wesentliche in Kürze

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV wurden 1966 eingeführt und waren als Übergangsleistungen gedacht, bis die Renten eine existenzsichernde Höhe erreichen. In der Zwischenzeit haben sich die EL jedoch zu einem unverzichtbaren Bestandteil der ersten Säule entwickelt. Sie helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Bei den EL handelt es sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen. Der Anspruch muss von den Berechtigten geltend gemacht werden. Der Vollzug obliegt den Kantonen, welche in der Regel die kantonalen Ausgleichskassen als EL-Durchführungsstellen bezeichnet haben. Ausnahmen bilden die Kantone Basel-Stadt, Genf und zum Teil Zürich. Die Gemeinden bzw. die AHV-Zweigstellen werden bei der Durchführung beigezogen. Je nach Kanton spielen sie dabei eine unterschiedlich starke Rolle. Der Bund hat die Aufsicht über die Durchführung inne und sorgt dafür, dass seine Subventionsmittel richtig eingesetzt werden. Ende 2004 erhielten laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) knapp 235 000 Personen – 14,6% der AHV- und IV-Rentner – EL. Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2004 rund 50 000 EL-Neugesuche eingereicht, wovon zwei Drittel gutgeheissen wurden.