Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben – Abteilung Aufsicht Kantone: Aufsicht über die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer (DBST)

Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Bei den Verwaltungseinheiten geschieht diese Umsetzung jedoch in unterschiedlicher Art und Weise. Punkte wie eine harmonisierte Behandlung von gleichen Risiken, eine stufengerechtere Zielsetzung oder eine stärkere Integration in die Führungssysteme sollten verstärkt werden. Das Risikomanagement stiftet erst dann einen Nutzen, wenn es vom Management tatsächlich gelebt wird. Dabei fehlen bis zum heutigen Zeitpunkt die entsprechenden Weisungen des Bundesrates, die in der Finanzhaushaltverordnung erwähnt sind. Es muss entschieden werden, ob diese Weisungen erstellt werden sollen oder ob eine klare Aussage getroffen werden soll bezüglich Weisungscharakters des Dokuments Risikopolitik.