E-Government und NOVE-IT

Bundeskanzlei

Das Wesentliche in Kürze

Im Sommer 2000 entschied der Bundesrat, im Bereich der elektronischen Abstimmung eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen. Gleichzeitig erteilte er einen Auftrag zur Erstellung eines elektronischen Behördenschalters. Beide Projekte, Vote électronique (VE) und Guichet virtuel, wurden im Gesamtprojekt E-Government zusammengefasst. Die Projektleitung übertrug er der Bundeskanzlei. Die EFK prüfte das Gesamtprojekt im Herbst 2003 und formulierte Empfehlungen, die den Guichet virtuel betrafen. Für Vote électronique konnte die EFK damals keine nennenswerten Projektrisiken ausmachen, da die Umsetzung durch die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich erfolgte. Ziel der gegenwärtigen Prüfung im Bereich Vote électronique war nicht eine technische oder organisatorische Detailanalyse der drei VE-Lösungen.