COVID-19 – Prüfung der Sofortmassnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung: Ergebnisse der Prüfung der Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung in fünf Kantonen (AG, FR, LU, TI, ZH)

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Ende September 2020 wurden für Sofortmassnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigungen (nachfolgend: KAE) über 7,5 Milliarden Franken ausbezahlt. Rechtsgrundlage für diese Zahlungen ist die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist für die Überwachung der Zahlungen zuständig und wird dabei von den Vollzugsstellen unterstützt.