COVID-19: Massnahmen zur Unterstützung der kritischen Infrastrukturen der Luftfahrt

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat finanzielle Massnahmen zur Unterstützung der kritischen Infrastrukturen der Luftfahrt während der COVID-19-Krise. Zeitgleich beauftragte er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit der Beaufsichtigung der Massnahmenumsetzung und der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen.