CO2-Reduktionsmassnahmen (Verpflichtungsperiode 2013-2020) – Untersuchung der Datengrundlagen und Kosten-Nutzen-Abwägungen gemäss Revision CO2-Gesetz

Das Wesentliche in Kürze

Die Schweiz hat das Kyoto-Protokoll im Jahre 2003 ratifiziert und sich dadurch in der Folge für die erste Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um insgesamt 8 Prozent verpflichtet. Den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung ihrer internatio-nalen Verpflichtung zum Klimaschutz bildet das in der Schweiz geltende CO2-Gesetz. Per Anfang 2013 müssen sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das CO2-Gesetz abgelöst werden. In Übereins-timmung mit dem Kyoto-Protokoll werden für die nächste Verpflichtungsperiode 2013-2020 neue Reduktionsziele und entsprechende Massnahmen ergriffen.