Bewirtschaftung der Amtshilfeverfahren

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gewährte früher nur restriktiv internationale Amtshilfe. Seit auf Druck der G-20-Staaten im Jahre 2009 der Bundesrat beschloss, den entsprechenden OECD-Standard zu übernehmen, hat sich die Situation verändert. Die Gesetzesgrundlage wurde angepasst und das Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) laufend erweitert. Dies führte zu einer deutlichen Erhöhung von eingehenden Amtshilfegesuchen und einem damit verbundenen Aufbau der Abteilung Informationsaustausch in Steuersachen (SEI) bei der ESTV auf rund 70 Vollzeitstellen.