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Beschaffungsprüfung mit Schwerpunkten IT und externen Personalressourcen

Bundesamt für Gesundheit

Das Wesentliche in Kürze

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führte 2022 bis 2024 jährlich rund 450 Beschaffungen für Güter und Dienstleistungen mit einem Vertragsvolumen von insgesamt rund 186 Millionen Franken durch. Die Vergaben für Informatikdienstleistungen, Personalverleih (externe Fachkräfte) und temporäres Personal machten davon mit 47 Prozent rund die Hälfte aus.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte das gesamte Beschaffungswesen des BAG zum ersten Mal. Das Hauptziel lag in der Beurteilung, ob das BAG sein Beschaffungswesen angemessen organisiert hat. Dessen Organisation soll rechtmässige und wirtschaftliche Beschaffungen gewährleisten und dabei amtsspezifische Risiken berücksichtigen. Informatikdienstleistungen und Personalverleih standen aufgrund ihres grossen Anteiles in den Beschaffungen des Amtes besonders im Fokus.

Das BAG hat gute Voraussetzungen für recht- und ordnungsmässige Beschaffungen geschaffen. Die EFK stellte keine wesentlichen Mängel in der Beschaffungsabwicklung oder der Organisation fest. Jedoch wich eine vergleichsweise hohe Anzahl der Fälle von den definierten Vorgaben in geringem Ausmass ab und einige Fälle beinhalteten bedeutendere Mängel. Dementsprechend sind Massnahmen durch das BAG notwendig.