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Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen durch die Generalsekretariat

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern, Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements, Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Das Wesentliche in Kürze

Mit dieser Prüfung wurde beurteilt, ob die Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen in den Generalsekretariaten rechtskonform und wirtschaftlich erfolgen. Aufgrund der vorgenommenen Prüfungen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) festgestellt, dass die beschaffungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der Verordnung über das öffentliche Bescahffungswesen (VöB) durch die geprüften Generalsekretariate (GS) nur teilweise eingehalten werden.