Beiträge an die Forschung – Vergabe und Aufsicht

Bundesamt für Kommunikation

Das Wesentliche in Kürze

Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) ist die Forschung als Massnahme zum Schutze der Vielfalt und der Förderung der Programmqualität verankert. Explizit unterscheidet das RTVG zwischen Medien- und Nutzungsforschung und bestimmt die Quellen der Finanzierung.