Auslagerung der Leistungsabrechnung von Honorarempfängern des Bundes

Eidgenössisches Personalamt

Das Wesentliche in Kürze

Pro Jahr vergibt die Bundesverwaltung externe Dienstleistungsaufträge im Umfang von 30 bis 40 Millionen Franken an rund 5800 unselbstständig erwerbende Personen, den sogenannten Honorarempfängern (HE). Verschiedene Gründe – Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Sozialversicherungen, Prozessrisiken, Reputationsschäden für den Bund, Risiken bei den Zugriffsberechtigungen, Informatikdefizite sowie erwartete Kostenvorteile – veranlassten den Bund, die Saläradministration von HE der Bundesverwaltung per 2012 an einen externen Leistungserbringer auszulagern. Gemäss dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) spielten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen dabei allerdings eine untergeordnete Rolle.