Das Wesentliche in Kürze
2024 nahm die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) rund 30 Milliarden Franken an direkten Bundessteuern (DBSt) ein. Die DBSt machte brutto 36 % der Einnahmen des Bundes aus. Sie wird durch die Kantone erhoben und 21,2 % der rund 30 Milliarden verbleiben in den Kantonen. Die ESTV-Abteilung «Aufsicht Kantone» ist mitverantwortlich, den gesetzeskonformen und einheitlichen Vollzug der DBSt sicherzustellen.
Die EFK prüfte, ob die Abteilung Aufsicht Kantone der ESTV ihre Aufsichtskompetenzen über die 26 Kantone wirksam wahrnimmt. Als Fachaufsicht kann sie als einzige Bundesbehörde die DBSt-Veranlagungen durch die Kantone inhaltlich prüfen. Für die Finanzaufsicht über die Erhebung der DBSt und für die korrekte Ablieferung des Bundesanteils von 78,8 % sind die 26 kantonalen Finanzkontrollen (KFK) verantwortlich. Die EFK verfügt hierbei also über keine Prüfkompetenzen. Die Oberaufsicht hat die ESTV.
Die ESTV verfügt insgesamt über gute Aufsichtsinstrumente. Jedoch setzt sie diese teilweise noch zu wenig konsequent ein. Dies betrifft Situationen, in denen einzelne Kantone den einheitlichen Vollzug des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) nicht einhalten und dadurch potenziell wesentliche Steuerausfälle drohen.