Aufsicht über die verbürgten Hochseeschiffe

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Schweizerisches Seeschifffahrtsamt

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bereits in den Jahren 2016 und 2018 Prüfungen zu den Bürgschaften des Bundes für Hochseeschiffe durchgeführt. Dabei zeigten sich erhebliche Schwachstellen in der Aufsicht. Die vorliegende Prüfung hatte zum Ziel zu beurteilen, ob diese ausreichend adressiert wurden. Die Zusammenarbeit der involvierten Ämter hat sich zwar intensiviert, es bestehen jedoch noch immer Schwachstellen in den Aufsichtstätigkeiten.