Aufsicht über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum im Februar 2014 eine Revision durchgeführt; dies gestützt auf Artikel 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle. Geprüft wurde die Aufsicht über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften.