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Aufsicht über die Kredite der Cinémathèque suisse

Bundesamt für Kultur

Das Wesentliche in Kürze

Die Cinémathèque suisse (CS) als nationales Filmarchiv betreut eine bedeutende Sammlung von Filmen, Fotografien und Plakaten. Sie erfüllt als privatrechtliche Stiftung gemäss Filmgesetz einen nationalen Auftrag im Hinblick auf die Archivierung und Restaurierung von Filmen. Die Finanzierung dieses Auftrags wird zum grossen Teil durch den Bund, den Kanton Waadt und die Stadt Lausanne sichergestellt. Anteilmässig trägt der Bund rund zwei Drittel des CS-Budgets.