Aufsicht über die Grundversorgung

Eidgenössische Postkommission, Eidgenössische Kommunikationskommission, Bundesamt für Kommunikation

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) beaufsichtigt den Markt für Postdienstleistungen. Der Grundversorgungsauftrag mit Postdienstleistungen (Briefe, Pakete, Zeitungen und Zeitschriften) und mit Dienstleistungen im Zahlungsverkehr (Kontoeröffnung, Ein- und Auszahlungen, Überweisungen) ist im Postgesetz festgelegt. Die Grundversorgung wird mit den Umsatzerlösen der Post finanziert (Art. 46 Postverordnung). Das Briefrestmonopol für Briefe bis 50 Gramm ist ein zusätzliches Element zur Finanzierung der beiden Grundversorgungsaufträge. Das jährliche Marktvolumen beträgt rund 3,4 Milliarden Franken.